Es ist offiziell: Die EU wird Hersteller zur Reparatur von Produkten verpflichten, wenn es günstiger ist als sie zu ersetzen.

Es ist offiziell: Die Europäische Union hat beschlossen, Hersteller zur Reparatur von Produkten zu verpflichten, wenn es wirtschaftlich sinnvoller ist als sie zu ersetzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Umwelt zu schützen und den Umgang mit Ressourcen nachhaltiger zu gestalten. Hersteller werden somit dazu angehalten, Produkte länger haltbar und reparierbar zu gestalten, anstatt sie einfach zu entsorgen. Diese Entscheidung ist Teil eines größeren Plans zur Förderung der Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU. Experten begrüßen diesen Schritt als wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Abfallvermeidung. Verbraucher können sich somit auf langlebigere und reparaturfreundlichere Produkte freuen, die auch dazu beitragen, den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

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EU führt 'Recht auf Reparatur' ein: Hersteller müssen Produkte günstiger reparieren als ersetzen

Die Reparatur von Produkten ist oft mit hohen Kosten verbunden, nicht nur aufgrund der Arbeitskosten, sondern auch aufgrund der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und den Preisen einiger Ersatzteile. Die Europäische Union möchte dem Sprichwort es ist günstiger, ein Neues zu kaufen, als es zu reparieren ein Ende setzen und arbeitet an einem Gesetz, das in den kommenden Monaten in Kraft treten wird. Das Europäische Parlament hat grünes Licht für eine Verordnung gegeben, die Hersteller verpflichten wird, ein Produkt zu reparieren, wenn dies nach Ablauf der Garantie günstiger ist als ein Ersatz. Diese Gesetzgebung wird einen direkten Einfluss auf Hersteller von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten haben, die sich auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereiten müssen.

EU kämpft gegen geplante Obsoleszenz: Neue Gesetze zwingen Hersteller zur Reparatur

EU kämpft gegen geplante Obsoleszenz: Neue Gesetze zwingen Hersteller zur Reparatur

Die Mitgliedsländer haben zwei Jahre Zeit, um das sogenannte Recht auf Reparatur umzusetzen, wie das Europäische Parlament angekündigt hat. Hersteller werden verpflichtet sein, das Produkt zu einem angemessenen Preis und innerhalb einer angemessenen Frist zu reparieren, selbst wenn die Garantie abgelaufen ist. Die EU steht nun vor der Herausforderung, die bekannten Taktiken der geplanten Obsoleszenz zu beenden.

Die Europäische Union hat mit diesem Gesetz einen neuen Begriff eingeführt, die Qualitätskennzeichnung. Die gesetzliche Gewährleistung für erworbene Güter wird eine bestimmte Laufzeit haben, die um ein Jahr verlängert werden kann, dank ihrer Qualitätsgarantie.

Maßnahmen wie diese sollen die Verbraucher dazu ermutigen, die Option der Reparatur anstelle des Ersatzes zu schätzen. Die EU möchte auch den Markt für wiederaufbereitete Produkte als Alternative zur Reparatur ankurbeln.

Der Verband hat eine Liste mit den Branchen erstellt, in denen diese Verordnung gilt: Haushaltsgeräte, Telekommunikation und Informatik stehen im Vordergrund, aber es wird erwartet, dass sie auf andere Bereiche ausgeweitet wird. Verbraucher können sich ein Ersatzgerät ausleihen, während ihres in Reparatur ist, oder sich für ein wiederaufbereitetes Produkt entscheiden, falls es nicht repariert werden kann.

Die Europäische Union hofft, den Berg an Abfällen zu reduzieren, indem sie die Lebensdauer von Geräten verlängert oder ihre Teile maximal nutzt. Die Institution hat betont, dass die vorzeitige Entsorgung einiger Geräte mehr als 250 Millionen Tonnen CO2-Emissionen verursacht. Die europäischen Verbraucher hätten schätzungsweise 12 Milliarden Euro für den Kauf neuer Produkte ausgegeben, während die alten repariert werden könnten, schätzt die EU.

Katja König

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