Schlag für Google: EU-Gericht unterstützt 2,4-Milliarden-Euro-Strafe für kartellrechtswidriges Verhalten

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Schlag für Google: EU-Gericht unterstützt 2,4-Milliarden-Euro-Strafe für kartellrechtswidriges Verhalten

In einem bedeutenden Urteil hat der Gerichtshof der Europäischen Union die von der EU-Kommission verhängte 2,4-Milliarden-Euro-Strafe gegen den US-Technologiekonzern Google bestätigt. Dieser Beschluss ist ein Schlag für Google, da das Unternehmen sich nicht an die kartellrechtlichen Vorgaben gehalten hat. Die Strafe wurde ursprünglich 2017 verhängt, weil Google seine Suchmaschine benutzt hatte, um seinen eigenen Online-Shop zu bevorzugen. Dieses Verhalten verstieß gegen die Wettbewerbsregeln der EU und behinderte andere Unternehmen.

EUGericht bestätigt MilliardenEuroStrafe für Google

Das Tribunal de Justicia de la Unión Europea (EUGericht) hat die Strafe von 2,4 Milliarden Euro gegen Google bestätigt. Dieser Entscheidung ging eine Untersuchung der Europäischen Kommission (EK) voraus, die feststellte, dass Google seine dominante Position auf dem Markt für Online-Suchdienste missbraucht hat, um seine eigenen Preisvergleichsdienste zu bevorzugen.

Die EK kam zu dem Schluss, dass Google seine Marktposition unrechtmäßig ausgenutzt hat, um seinen eigenen Produktlisten eine höhere Platzierung zu geben, was den Wettbewerbern auf dem Markt für Preisvergleichsdienste schadete. Dies führte dazu, dass die Nutzer zuerst die Ergebnisse von Google Shopping sahen, während die Wettbewerber in einen sehr zweiten Platz gedrängt wurden, was wiederum ihren Traffics und damit auch ihre Einnahmen beeinträchtigte.

Die Abogada General des EUGerichts unterstützt die Entscheidung

Die Abogada General des EUGerichts unterstützt die Entscheidung

Die Abogada General des EUGerichts, Juliane Kokott, hat die Entscheidung der EK unterstützt und argumentiert, dass Google seine Marktposition unrechtmäßig ausgenutzt hat. Obwohl die Meinung der Abogada General nicht bindend ist, wird sie in der Regel vom Gericht in der Mehrzahl der Fälle gefolgt.

Google hat sich jedoch nicht mit der Entscheidung abgefunden und hat angekündigt, die Meinung der Abogada General zu überprüfen, bevor das Gericht sein endgültiges Urteil fällt. Die Firma hat ihr Preisvergleichsdienst verteidigt und betont, dass er erfolgreich über Jahre hinweg funktioniert hat und dass sie weiterhin in seine Verbesserung investiert.

Ein Erfolg für die Europäische Kommission

In diesem Fall konnte die EK einen wichtigen Erfolg in ihrem Bemühen um die Regulierung der Praktiken großer Technologieunternehmen und die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf dem Markt erzielen.

Die Entscheidung des EUGerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer fairen Wettbewerbssituation auf dem Markt für Online-Suchdienste und Preisvergleichsdienste. Es bleibt abzuwarten, wie Google auf die Entscheidung reagieren wird und ob es weitere Schritte auf dem Weg zur fairen Wettbewerbssituation gibt.

Holger Schwarz

Als Journalist bei UB Computer, einer unabhängigen Zeitung mit den neuesten Nachrichten über Computer und Technologie, bin ich Holger stets bemüht, die aktuellsten Entwicklungen objektiv und präzise darzustellen. Durch meine Leidenschaft für Technologie und mein Streben nach Objektivität möchte ich unseren Lesern stets die besten Informationen bieten. Mit meinem tiefen Verständnis für die Themen, die wir behandeln, halte ich sie über die neuesten Trends und Innovationen in der Welt der Computerwelt auf dem Laufenden.

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